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    energieberatung kuntke - sachverständigenbüro

    Thomas Kuntke
    Sachverständiger für Energieeffizienz von Gebäuden (EIPOS; Reg.-Nr. 1191-13-2005)
    Gebäudeenergieberater (HWK), Handwerksmeister


                 
    Energiesparberatung                                                      

    Energiesparberatung (Vor-Ort-Beratung nach BAFA)

    „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

    Im Rahmen des Programms „Energiesparberatung vor Ort“ bezuschusst das BAFA* die Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern durch unabhängige qualifizierte Energieberater.

    *Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

    Fördervoraussetzungen:

  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige wurde vor dem 31.12.1994 gestellt.
  • Das Gebäude bzw. deren Gebäudehülle wurde nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert.
  • Das Gebäude dient zu mehr als 50% für Wohnzwecke.

  • Beratungsempfänger:

  • natürliche Personen
  • rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft
  • Betriebe aus dem Agrarbereich
  • juristische Personen
  • sonstige Einrichtungen, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen

  • Der Ablauf:

    Die Energiesparberatung läuft in 3 Phasen ab:
    Datenaufnahme vor Ort - umfangreicher schriftlicher Beratungsbericht - mündliche Erläuterung der Maßnahmen

    1. Datenaufnahme vor Ort

    • Aufnahme allgemeiner Daten (z.B. Baujahr des Gebäudes, Gebäudeart / -typ)
    • Erfassung relevanter Gebäudedaten, wie Geometrie / Abmessungen, wärmetechnischer Zustand (Außenwänden, Fenster, Dach und Geschossdecken), Erfassung von Wärmebrücken
    • Ermittlung heizungsspezifischer Daten (Art der Beheizung, technischer Zustand bzw. Modernisierungsgrad)
    • Aufnahme der bisherigen Energieverbräuche

    2. umfangreicher schriftlicher Beratungsbericht

    Nach der Analyse des Ist-Zustands wird ein schriftlicher Beratungsbericht angefertigt, der folgende Punkte enthält:

    • die Grunddaten des Gebäudes
    • den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage
    • die energetischen Schwachstellen
    • die Warmwasserbereitung
    • Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl. unter Berücksichtigung von Eigenleistungen)
    • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
    • einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen
    • einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen
    • die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen in nachvollziehbarer Form, so dass der Beratene später die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbständig an aktuelle Preisentwicklungen anpassen kann
    • einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung
    • eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen)

    3. mündliche Erläuterung der Maßnahmen

    • Überreichen des Beratungsberichtes
    • Erläuterung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Ergebnisse

    Was sollte möglichst bereit gehalten werden?

    • Bauunterlagen, Bauzeichnungen, soweit vorhanden - Grundrisse
    • Angaben und ggf. Unterlagen wie z. B. Lieferscheine, Rechnungen zu bereits getroffenen Modernisierungen (z.B. neue Fenster)
    • Daten der Heizungsanlage und Art der Warmwasserbereitung, Schornsteinfegerprotokolle
    • Angaben zur Brennstoffart und die Energieverbräuche vergangener Jahre (Abrechnungen)
    • Informationen über eventuell geplante Sanierungsmaßnahmen

    Der Zuschuss:

    Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Mehrfamilienwohnhäuser (mit mindestens drei Wohneinheiten). Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten begrenzt.

    Den Antrag auf einen Zuschuß zur Vor-Ort-Beratung sowie die Abwicklung erfolgt über den Energieberater.

    Weitere Informationen unter: http://www.bafa.de/

    Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei weitergehenden Fragen gern zur Verfügung!



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    energieberatung kuntke - sachverständigenbüro 09:50 31.07.2011