energieberatung kuntke - sachverständigenbüro
Thomas Kuntke
Sachverständiger für Energieeffizienz von Gebäuden (EIPOS; Reg.-Nr. 1191-13-2005)
Gebäudeenergieberater (HWK), Handwerksmeister
Effizienzberatung
Energieeffizienzberatung
Sonderfonds Energieeffizienz in KMU
Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ist eine gemeinsame Initiative des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW.
Das Förderprogramm soll es den KMU ermöglichen, die Potenziale für Energieeinsparungen zu erkennen und den Anreiz zu Investitionen geben.
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatung" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen
in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei
der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende
Verbesserungen gemacht werden.
Die wichtigsten Eckdaten:
- Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung (Inhalt der Initialberatung siehe unten) einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten
Tageshonorars (maximal 640 Euro pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 Euro).
- Unternehmen erhalten für die Detailberatung (Inhalt der Detailberatung siehe unten) einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars
(maximal 480 Euro pro Tag, bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro).
- Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 Euro.
- Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden.
(Eine Initialberatung kann nicht mehr nach Inanspruchnahme der Detailberatung beantragt werden. Eine Detailberatung kann auch ohne vorherige Inanspruchnahme der Initialberatung
beantragt werden, sofern die Pflichtangaben zur energetischen Ausgangssituation im Unternehmen auf dem Antrag ausgefüllt worden sind.)
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen:
- Mit einem Investitionskredit im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramms (Programmteil B) können KMU die vom Berater
empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen zinsgünstig finanzieren.
-
ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
Quelle: www.kfw-mittelstandsbank.de/
Inhalt der INITIALBERATUNG
Im Rahmen der Initialberatung werden energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis
vorhandener energietechnischer Daten untersucht. Dazu wird u. a. eine Betriebsbesichtigung durchgeführt.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert:
- Beschreibung der Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch
- Beschreibung bestehender energetischer Mängel
- Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten
Inhalt der DETAILBERATUNG
Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung
eines konkreten Maßnahmeplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen
Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren.
Im detaillierten schriftlichen Abschlussbericht sind Aussagen zu folgenden Beratungsergebnissen
enthalten:
- Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
- Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung der Energiebedarfsberechnungen gemäß aktuellem Stand der Technik
- Feststellung von Schwachstellen
- Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
- Konkrete Nennung von Einsparpotenzialen
- Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen
- Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
- Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen
- Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
- Hinweis auf Fördermöglichkeiten
Ablauf der Energieeffizienzberatung:
- Der Unternehmer stellt bei einem Regionalpartner (z. B. HWK Dresden) einen Antrag auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten der Energieeffizienzberatung. Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, leitet der
Regionalpartner diesen an die KfW weiter. Die KfW entscheidet über die Gewährung des Zuschusses.
Gern stehe ich bereits in dieser Phase helfend / beratend zur Seite.
- Erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW darf der Beratungsvertrag abgeschlossen und mit der Energieeffizienz-
beratung begonnen werden. Mit Zusage durch die KfW erhält der Unternehmer Hinweise zum Beratungsvertrag.
- Nach Zugang der Zusage obliegt dem Antrag stellendem Unternehmen die Auswahl des Beraters aus der KfW-Beraterbörse
(www.kfw-beraterboerse.de). Der ausgewählte Berater muss
zuverlässig sowie in der KfW-Beraterbörse gelistet und für die Energieeffizienzberatung zugelassen sein.
Seit 2008 bin ich bei der KfW als Energieeffizienzberater für KMU gelistet (KfW-Profil).
- Voraussetzung dafür ist im Regelfall der Nachweis eines (Fach-) Hochschulstudiums in den Fachbereichen Ingenieur-
wissenschaften oder Naturwissenschaften und einer Zusatzqualifikation im Bereich der Energieberatung durch Zertifikate,
Kurse oder Lehrgänge oder, wie in meinem Fall, die Qualifikation als Sachverständiger. Darüber hinaus müssen mindestens
3 Jahre Erfahrung in der Energieberatung sowie bewertete Referenzen in der Energieberatung eines KMU nachgewiesen
werden. Der Einsatz von mehreren in der KfW Beraterbörse zugelassenen Beratern und Beraterteams ist möglich, sofern
das maximal förderfähige Netto-Beraterhonorar insgesamt nicht überschritten wird.
- Der Unternehmer schließt mit dem ausgewählten Berater einen Beratungsvertrag ab. Im Vertrag müssen Beratungsinhalte,
die Höhe des Tageshonorars und der Beratungszeitraum geregelt sein. Eine Bezuschussung setzt voraus, dass der
Beratungsvertrag dem Regionalpartner innerhalb von 8 Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungs-
datum) vorliegt. Der Beratungsvertrag im Rahmen der Detailberatung wird über den Regionalpartner an die KfW eingereicht
und dort im Hinblick auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Der Unternehmer erhält eine schriftliche
Information zum Prüfergebnis.
- Der Beratungszeitraum der Initialberatung beträgt maximal 8 Wochen, ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Der
Beratungszeitraum der Detailberatung beträgt maximal 8 Monate ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Die Zusage gilt
mit dem Datum der Ausstellung als erteilt.
- Inhalt und Ergebnis der Initial- und der Detailberatung sind in einem schriftlichen Abschlussbericht wiederzugeben. Der
jeweilige Abschlussbericht ist dem Unternehmen auszuhändigen und die Ergebnisse im Falle einer Detailberatung der
Geschäftsleitung zu präsentieren. Die oben beschriebenen inhaltlichen Mindestanforderungen für die Abschlussberichte
müssen erfüllt sein.
- Nach Beendigung der Energieeffizienzberatung reicht das Unternehmen die Gesamtrechnung des Beraters, eine Kopie des
Kontoauszuges als Zahlungsbeleg für die geleisteten Eigenmittel sowie den Abschlussbericht bis spätestens zum Ablauf
des Beratungszeitraums beim Regionalpartner ein. Sofern die Abrechnungsunterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht beim
Regionalpartner vorliegen, ist die Voraussetzung für die Zuschussgewährung nicht mehr gegeben.
- Die KfW veranlasst die Auszahlung des Zuschusses an das Unternehmen, bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an den
Berater.
Weitergehende Informationen erhalten Sie u. a. in der dena Broschüre: Energieberatung in Industrie und Gewerbe.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei weitergehenden Fragen gern zur Verfügung!
energieberatung kuntke - sachverständigenbüro
ist Teil des Netzwerkes: www.ebb-meissen.de
energieberatung kuntke - sachverständigenbüro
Jüdenbergstraße 7
D- 01662 Meißen
Telefon +49(0)3521.407808 - Fax +49(0)3521.735282
Email (no_spam)kuntke@ebb-meissen.de
energieberatung kuntke - sachverständigenbüro 12:43 11.06.2012
|